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   BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06   

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https://dejure.org/2007,5428
BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06 (https://dejure.org/2007,5428)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2007 - IV ZR 25/06 (https://dejure.org/2007,5428)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - IV ZR 25/06 (https://dejure.org/2007,5428)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; VVG § 61

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Ablehnung eines entscheidungserheblichen Zeugenbeweises als Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs 7; GG Art. 103 Abs. 1
    Aufhebung der Berufungsentscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines relevanten Beweisantritts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1033
  • VersR 2008, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06
    Die Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 60, 250, 252; 65, 305, 307; 69, 141, 144).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06
    Die Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 60, 250, 252; 65, 305, 307; 69, 141, 144).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06
    Die Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 60, 250, 252; 65, 305, 307; 69, 141, 144).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06
    Die Nichtberücksichtigung eines entscheidungserheblichen Beweisangebots verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32, 36; 60, 250, 252; 65, 305, 307; 69, 141, 144).
  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10

    Treppenlift

    Art. 103 Abs. 1 GG ist aber verletzt, wenn eine Zurückweisung von Vorbringen als verspätet im Prozessrecht keine Stütze findet (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - IV ZR 25/06, NJW-RR 2007, 1033 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09

    Berücksichtigung des Auffindens einer Kopie und dadurch hervorgerufener

    aa) Die Beschränkung der Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz in § 531 Abs. 2 ZPO soll die Parteien zwar zu konzentrierter Verfahrensführung im ersten Rechtszug anhalten, die Bestimmung begründet aber keine Verpflichtungen für die Parteien, ohne hinreichende Anhaltspunkte - "ins Blaue hinein" - schon in erster Instanz die Tatsachen vorzutragen, die ihr erst in zweiter Instanz bekannt geworden sind (BGH, Beschl. v. 7. Febr. 2007, IV ZR 25/06, NJW-RR 2007, 1033, 1034; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 531 Rdn. 30), oder für ihr Anliegen günstige tatsächliche Umstände, die ihr nicht bekannt sind, zu ermitteln (BGH, Urt. v. 6. November 2008, III ZR 231/07, NJW-RR 2009, 329, 331).
  • BGH, 19.06.2008 - V ZR 190/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung neuen Vorbringens

    Damit hat es die Präklusionsvorschrift des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO unrichtig angewandt und einen Gehörsverstoß begangen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Februar 2007, IV ZR 25/06, NJW-RR 2007, 1033; Senat, Beschl. v. 9. Juni 2005, V ZR 271/04, NJW 2005, 2624).
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